PASTERZE. Eigenwillige Natur als Rechtssubjekt.

06. Februar 2025

In diesem Forschungsprojekt untersucht ein interdisziplinäres Team aus Soziolog:innen, Ökolog:innen, Humangeograf:innen und Rechtswissenschaftler:innen die Möglichkeiten und theoretischen Auswirkungen, der Natur Rechtspersönlichkeit und damit das Recht auf Selbstvertretung im Rechtssystem zuzuerkennen.

Ausgangspunkt ist der aktuelle Diskurs über den Wandel der Mensch-Natur-Beziehungen im Anthropozän im Allgemeinen sowie die Diskussionen, die durch die Bewegung der Rechte der Natur (Rights of Nature, RoN) angestoßen wurden. Mit seinem unerwarteten Eingang in verschiedene Rechtssysteme hat dieses Konzept plötzlich internationale Relevanz erlangt.

In unserem Forschungsprojekt untersuchen wir die diesbezüglichen Möglichkeiten am Beispiel des Pasterzengletschers. Er ist der längste Gletscher der Ostalpen und liegt im Herzen eines Nationalparks. Es liegt auf der Hand, dass der rechtliche Schutz eines Nationalparks nicht ausreicht, um den schrumpfenden Gletscher zu „schützen“. Wir untersuchen, ob und wie die Pasterze als Rechtssubjekt im österreichischen Rechtssystem verankert werden kann, ob und welche Veränderungen in der Rechtsdurchsetzung eine solche Verankerung mit sich bringen würde und welche Schlussfolgerungen daraus für die Weiterentwicklung des Naturschutzes im 21. Jahrhundert, für das Konzept von Nationalparks sowie für Schutzgebiete im Allgemeinen gezogen werden können. Das Projekt konzentriert sich auf die Erarbeitung gesellschaftlich robusten Wissens und wird auf Grundlage eines konsequent transdisziplinären Forschungsansatzes umgesetzt.

Projektlaufzeit: Januar 2025 - Dezember 2026

Finanziert durch: Österreichischer Wissenschaftsfonds (FWF)