Krankenversicherung
Jeder Studierende, der sich für ein Visum bewirbt, muss eine Bestätigung für eine Versicherung vorlegen, die seine/ihre gesamten Ausgaben deckt, sollte es zu einer Krankheit oder einem Unfall kommen. Es wird daher empfohlen sich zu versichern. Internationale Studierende können entweder in ihrem Heimatland eine Gesundheitsversicherung für Österreich organisieren oder nach der Ankunft in Österreich für die staatliche Gesundheitsversicherung (GKK) zahlen. Die Kosten werden dabei auf EUR 69,13 [Stand 2024] pro Monat geschätzt.
Zusätzlich sind alle Studenten bei der Unfallversicherung der Österreichischen Hochschülerschaft versichert. Bitte beachten Sie hierbei, dass diese Versicherung NICHT alle möglichen Unfälle deckt und dass eine zusätzliche Privatversicherung notwendig ist. Mehr dazu unter: Allianz Studierenden Versicherung
Mehr informationen findet man auf den Seiten des OeAd zum Thema Krankenversicherung.
Studierende, die nicht aufgrund eines Beschäftigungsverhältnisses oder Stipendienprogrammes versichert sind, müssen sich entweder selbst versichern oder mitversichern lassen.
Bei beiden Arten der Krankenversicherung müssen bestimmte Voraussetzungen bzw. Auflagen erfüllt werden. Setzen Sie sich direkt mit Ihrer Krankenkasse in Verbindung, da die Krankenkassen unterschiedliche Vorgangsweisen bei der Krankenversicherung haben.
- Mitversicherung
Alter: bis zum vollendeten 27. Lebensjahr,
Studienerfolgsnachweis: jährlich entweder 16 ECTS oder 8 Semesterwochenstunden,
Studiendauer: die Mitversicherung ist nicht an die Einhaltung der Mindeststudiendauer gebunden.
Die kostenlose Mitversicherung bei den Eltern (oder Großeltern) ist bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres möglich. Die Mitversicherung bei dem/der EhepartnerIn oder LebensgefährtIn ist ohne Altersbeschränkung möglich. Diese Versicherungsform ist allerdings nicht immer kostenlos.
- Selbstversicherung
Man unterscheidet zwischen studentischer und allgemeiner Selbstversicherung. Über die Höhe der Versicherung erkundigen Sie sich bitte direkt bei Ihrer Krankenkasse.
- Studentische Selbstversicherung
Um diese Art der Versicherung in Anspruch nehmen zu können, müssen Sie einen ordentlichen Wohnsitz in Österreich nachweisen und dürfen noch kein Studium abgeschlossen haben.
Alter: Kein Höchstalter vorgesehen,
Einkommen: Maximal € 15.000,
Studiendauer: Mindeststudiendauer + vier Toleranzsemester,
Studienwechsel: nicht öfters als zweimaliger Wechsel bis spätestens nach dem zweiten Semester.
- Feldkirchen: Paracelsusstraße 12; Tel. 050 5855 4500; e-mail: feldkirchen(at)kgkk.at
- Klagenfurt: Kempfstr. 8; Tel. 050 5855 1000; e-mail: kaerntner.gkk(at)kgkk.at
- Spittal: Ortenburger Straße 4; Tel. 050 5855 4200; e-mail: spittal(at)kgkk.at
- Villach: Zeidler-von-Görz-Straße 3; Tel. 050 5855 4400; e-mail: villach[at]kgkk[dot]at
Quelle: https://ec.europa.eu/social/main.jsp?catId=559&langId=de
Es handelt sich um eine kostenlose Karte, mit der Sie während eines vorübergehenden Aufenthalts in einem der 27 EU-Länder sowie in Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz Anspruch auf medizinisch notwendige Leistungen des öffentlichen Gesundheitswesens haben – zu denselben Bedingungen und Kosten (in einigen Ländern kostenlos) wie die Versicherten des jeweiligen Landes. Ausgestellt wird die Karte von Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung.
Wichtig:
Die Europäische Krankenversicherungskarte ...
... ist kein Ersatz für eine Reiseversicherung. Inbegriffen sind weder Leistungen der privaten Gesundheitsversorgung noch andere Kosten, die Ihnen entstehen könnten (z. B. Rückflug in Ihr Heimatland, Wiedererwerb verlorenen oder gestohlenen Eigentums).
deckt nicht Ihre Kosten, wenn Sie speziell zum Zweck einer medizinischen Behandlung eine Reise unternehmen.
garantiert keine kostenlose Behandlung. Die Gesundheitssysteme der einzelnen Länder sind unterschiedlich. So ist es möglich, dass Leistungen, für die Sie im Inland nichts bezahlen müssen, in anderen Ländern kostenpflichtig sind.