Praktische Informationen für mobile Studierende
Wenn es für Sie Zeit wird, Ihre Vorbereitungen für das Studium an der FH Kärnten vorzubereiten, sollten sie, unter anderem:
- sicherstellen, dass Sie einen gültigen Reisepass haben.
- überprüfen, ob Sie sich für eine Aufenthaltsbewilligung oder ein Visum bewerben müssen.
- anfangen, sich nach einer möglichen Unterkunft umzusehen.
- sicherstellen, dass Sie zu Genüge versichert sind und Ihren Versicherungsnachweis dabei haben.
- sicherstellen, dass Sie über ausreichend finanzielle Mittel verfügen, sodass Sie Ihre Lebenshaltungskosten und Studiengebühren begleichen können. Weiteres sollten Sie Ihren Nachweis über ausreichend finanzielle Mittel (z.B. Kontoauszug) mitbringen.
- wenn Sie in Österreich ein Auto fahren wollen, einen internationalen (nicht-EU) Führerschein beantragen.
- nicht die Adapterstecker und Transformatoren vergessen, die den österreichischen Standards entsprechen (zwei runde Zacken, 220 Volt)
AUFENTHALTSTITEL
Detaillierte Information über Aufenthaltsbewilligungen und Visumsanträge in Österreich wird von der österreichischen Agentur für internationale Mobilität und Kooperation in Bildung, Wissenschaft und Forschung zur Verfügung gestellt: https://oead.at/de/nach-oesterreich/einreise-und-aufenthalt/aufenthaltsbewilligung-student-kein-mobilitaetsprogramm/
Weitere Informationen können auf der Website des Help-Services für Staatsangehörige anderer Länder gefunden werden: https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public
DIE SPRACHE
Deutsch ist die Amtssprache Österreichs, obwohl viele ÖsterreicherInnen sehr wohl in der lange sind, sich zumindest einigermaßen auf Englisch zu unterhalten. Die Dialekte, die in Kärnten gesprochen werden können teilweise nur sehr mühevoll zu verstehen sein – sogar für Einheimische bzw. sonstige BürgerInnen mit Muttersprache Deutsch ist es manchmal schwer starken Dialekten zu folgen.
Informationen für Staatsangehörige eines EU/EWR-Staates
Anmeldebescheinigung
Wenn Sie Staatsangehörige/r eines EU/EWR-Staates oder der Schweiz sind genießen Sie Visum- und Niederlassungsfreiheit. Wenn die Finanzierung Ihres Aufenthaltes sichergestellt ist und Sie eine ausreichende Krankenversicherung haben, brauchen Sie für die Einreise und den Aufenthalt in Österreich lediglich ein gültiges Reisedokument (Reisepass oder Personalausweis).
Bei einem Aufenthalt in Österreich über 3 Monate Dauer müssen Sie Ihren Aufenthalt in Österreich binnen 4 Monaten bei der zuständigen Inlandsbehörde (Magistrat, Bezirkshauptmannschaft) anzeigen und erhalten eine Anmeldebescheinigung. Weitere Informationen finden Sie https://oead.at/de/nach-oesterreich/einreise-und-aufenthalt/anmeldebescheinigung-studentin/
Informationen für Drittstaatenangehörige
Aufenthalt bis 6 Monate
Infos zum Visum
Wenn Sie nicht länger als 6 Monate in Österreich studieren wollen, benötigen Sie zur Einreise und zum Aufenthalt in Österreich entweder
ein Reisevisum C ("Schengenvisum"): Berechtigt zu einem Aufenthalt bis maximal 90 Tage im gesamten Schengenraum; nicht erforderlich wenn Sie visumfrei einreisen dürfen; oder
ein Aufenthaltsvisum D: Für Aufenthalte von mindestens 91 Tagen bis maximal 6 Monate; nicht erforderlich wenn Sie japanischer Staatsangehöriger sind.
Detaillierte Infos zum Schengen-Visum finden Sie hier: visaguide.world/europe/schengen-visa/
Informationen zu Verfahren und Erlangung des Visums finden Sie hier.
Bitte beachten Sie, dass das Visum vor der Einreise nach Österreich erlangt werden muss. (in manchen Fällen ist dies nicht notwendig bzw. anders geregelt)! Weitere Informationen zur Einreise nach Österreich und Visumsvoraussetzungen und –bewerbung finden Sie auf den Internetseiten der österreichischen Repräsentanzen im Ausland.
Aufenthalt über 6 Monate
Aufenthaltsbewilligung
Bevor Sie in Österreich einreisen, müssen Sie sich für eine Aufenthaltsbewilligung bewerben. Diese Bewerbung können Sie bei der jeweiligen österreichischen Repräsentanz im Ausland (Botschaft, Generalkonsulat) einreichen.
Die Bewerbung wird dann von der Repräsentanz an die zuständige österreichischen Behörde weitergeleitet, die diese dann bearbeitet.
Da Sie die Entscheidung der österreichischen Behörde abwarten müssen, sollten Sie die Bewerbung mindestens drei Monate vor Ihrer geplanten Einreise in Österreich einreichen.
Unter anderem enthält diese Bewerbung den Nachweis des Rechtsanspruchs auf eine Unterkunft und den “Nachweis der Finanzierung des Aufenthalts”:
Studierende bis zum 24. Lebensjahr müssen 552.53 Euro für jeden Aufenthaltsmonat, ab dem 24. Lebensjahr 1000.48 Euro für jeden Monat - jedoch maximal für 12 Monate im Voraus - nachweisen [Stand 2021], z.B. durch Guthaben auf einem Sparbuch oder Konto bei einer Bank, auf welches von Österreich zugegriffen werden kann oder einer Haftungserklärung einer in Österreich lebenden Person oder Nachweis des Ankaufs von Traveller Cheques in entsprechendem Ausmaß oder Bestätigung über Stipendium. Übersteigt die Unterkunftsmiete 294.65 Euro pro Monat, so sind entsprechende zusätzliche Mittel nachzuweisen.
Informationen zum Visum
Sollte die österreichische Behörde Ihnen die Aufenthaltsbewilligung genehmigen, wird die Rerpräsentanz Sie informieren und Ihnen ein Aufenthaltsvisum D ausstellen. Sie müssen sich für dieses Visum binnen drei Monaten nach Erhalt der Zusage bewerben. Ebenfalls müssen Sie binnen sechs Monaten nach dem Erhalt der Zusage dieses Visum persönlich in Österreich abholen, wie auch immer innerhalb der Gültigkeitszeit des Visums. Informationen zu Verfahren und Erlangung des Visums finden Sie hier.
Bitte beachten Sie auch hier, dass das Visum vor der Einreise nach Österreich erlangt werden muss. (in manchen fällen ist dies nicht notwendig bzw. anders geregelt)! Weitere Informationen zur Einreise nach Österreich und Visumsvoraussetzungen und –bewerbung finden Sie auf den Internetseiten der österreichischen Repräsentanzen im Ausland.
Registrierung bei den lokalen Behörden
Binnen drei Werktagen ab Ihrer Einreise müssen Sie sich bei den lokalen Behörden registrieren, und zusätzlich, wenn Sie innerhalb Österreichs umziehen. In Pensionen und Hotels werden Sie registriert, sobald Sie einchecken. Sobald Sie umziehen oder Österreich verlassen, müssen Sie die Behörden ebenfalls benachrichten. Ihr Vermieter oder Pensions-/Hotelleiter muss dieses Formular ebenfalls unterschreiben. Für die Anmeldung ist ein Reisepass notwendig.
Verantwortliche Behörden:
Meldeamt Spittal/Drau
Burgplatz 5
9800 Spittal a. d. Drau
Melde- und Standesamt Villach
Standesamtsplatz 1
9500 Villach
Magistrat Klagenfurt – Meldeamt
Kumpfgasse 20
9020 Klagenfurt
Einwohner- und Sozialamt Feldkirchen
Hauptplatz 5
9560 Feldkirchen
Bitte beachten Sie, dass die Behörden normalerweise nur bis 12:00 Uhr mittags geöffnet sind.
Unter gewissen Umständen ist es Ihnen möglich, in Österreich als Studierender zu Arbeiten. Diese Möglichkeiten hängen von den folgenden Punkten ab:
- Ihre Staatsbürgerschaft
- die Art der Anstellung
- Ihren akademischen Grad.
In dem Fall, dass das Kurrikulum des Studienganges ein Praktikum vorsieht (wahrscheinlich im letzten Semester), sind Studierende berechtigt, als Praktikanten zu arbeiten und in dieser Zeit (z.B. 6 Monate) ohne Beschränkung Geld zu verdienen. Der Praktikumsgeber (Unternehmen) muss allerdings zwei Wochen vor Praktikumsbeginn das österreichische Arbeitsmarktservice AMS informieren, um eine Arbeitsgenehmigung zu erhalten.
Für genaue Informationen besuchen Sie bitte die Websites der OeAD (Österreichsiche Agentur für Internationale Kooperation in Bildung, Wissenschaft und Forschung) und des Österreichsischen Bundesministarium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz.