Gleichbehandlung & Vielfalt

Die CU Hochschule Kärnten richtet seit ihrem Entstehen das Augenmerk darauf, ein kulturelles Klima zu pflegen, in dem Vielfalt und Gemeinsamkeit, Austausch und Dialog, Inklusion und gleichberechtigte Teilhabe, auch über Fächergrenzen hinweg, eine große Rolle spielen. 2005 wurde der Ausschuss für Gleichbehandlungsangelegenheiten eingerichtet, der dazu beiträgt, diesem Ansinnen Dynamik und Richtung zu verleihen.

Im Diversity & Equity Board (vormals Ausschuss für Gleichbehandlung) arbeiten Mitarbeiter:innen aus allen Studien- und Servicebereichen der Hochschule zusammen und leisten eine fundierte Gender- und Diversitätsarbeit, die, auch von Lehre und Forschung angestoßen, in die Strukturen der CU Hochschule Kärnten hineinwirkt.

In Anlehnung an die Charta der Vielfalt, welche von der CU Hochschule Kärnten im Jahr 2015 unterzeichnet wurde, können Gleichbehandlung und Chancengleichheit von Mitarbeiter:innen aller Organisationsebenen sowie aller Studierenden, unabhängig von Alter, Geschlecht, körperlicher Beeinträchtigung, ethnischer und nationaler Zugehörigkeit, Religion und sexueller Orientierung als Ziele der Hochschule gesehen werden.

Da Fragen der Gleichbehandlung und Chancengleichheit immer mehr an Bedeutung gewinnen – in allen Organisationen und somit auch an Hochschulen – wurde 2016 zusätzlich eine Stelle für Gleichbehandlung an der CU Hochschule Kärnten geschaffen, die eine Anlaufstelle für Mitarbeiter:innen, Studierende und (potentielle) Bewerber:innen in Fragen der Gleichbehandlung ist.

Die Stelle arbeitet unabhängig und weisungsfrei und kann daher einen vertraulichen und offenen Gesprächsrahmen anbieten.

Das Ziel des Diversity & Equity Boards und der Beauftragten für Gleichbehandlung ist es, Gleichbehandlung und Chancengleichheit in Studium, Wissenschaft, Lehre und im Berufsfeld der CU Hochschule Kärnten allgemein voranzutreiben und Diskriminierungsprozessen entgegenzuwirken.

Wir schätzen die Vielfalt und Unterschiedlichkeiten unserer Studierenden und Mitarbeiter:innen und sehen unterschiedliche Perspektiven und Anschauungen als großes Potential. Daher unterstützen wir Austausch und Dialog, Inklusion und gleichberechtigte Teilhabe aktiv.

Wir bemühen uns, Infrastrukturen sowie organisatorische Strukturen, Verfahren und Prozesse der Hochschule (geschlechter-)gerecht und so zu gestalten, dass ein gleichberechtigter Zugang für alle Studierenden und Mitarbeiter:innen möglich ist. Wir sind insbesondere bemüht, die besonderen Bedürfnisse unserer Studierenden (mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen) zu berücksichtigen, bestmögliche Rahmenbedingungen für erfolgreiches und inklusives Studieren mitzugestalten und Studierende mit ihren vielfältigen Ressourcen aktiv zu unterstützen.

Die Beauftragte für Gleichbehandlung ist Ansprechpartnerin für…

  • (potentielle) Bewerber:innen,
  • Studierende,
  • Mitarbeiter:innen und
  • externe Interessierte und Multiplikator:innen.

Die Beauftragte für Gleichbehandlung…

  • … gestaltet und entwickelt in Kooperation mit dem Diversity & Equity Board und anderen relevanten Stellen Strukturen, Prozesse und Rahmenbedingen im Bereich Gleichbehandlung & Chancengleichheit an der CU Hochschule Kärnten mit,
  • … informiert über Gleichbehandlung & Chancengleichheit allgemein und
  • … bietet Beratung und Unterstützung für Bewerber:innen (z.B. barrierefreies Aufnahmeverfahren), Studierende (z.B. barrierefrei Studieren/Nachteilsausgleich) und Mitarbeiter:innen (z.B. sexuelle Belästigung bzw. Geschlechterdiskriminierung).

Die Beauftragte für Gleichbehandlung berät und informiert zu Bereichen, in denen Studierende und Mitarbeiter:innen von Benachteiligung oder Ausgrenzung bedroht sein können wie beispielsweise:

  • Behinderung
  • Barrierefreiheit
  • Neurodivergenz
  • Chronische Erkrankung
  • Soziale Herkunft
  • Ethnische Zugehörigkeit, Religion und Weltanschauung
  • Altersspezifische Themen
  • Genderspezifische Themen
  • Sexuelle Orientierung
  • Sexuelle Belästigung
  • Geschlechterdiskriminierung

Du willst dich für ein Studium an der CU Hochschule Kärnten bewerben und brauchst aufgrund einer Behinderung, chronischen Erkrankung, psychischen Erkrankung oder Neurodivergenz Unterstützung?

Du studierst bereits an der CU Hochschule Kärnten und bist aufgrund einer Behinderung, chronischen Erkrankung, psychischen Erkrankung oder Neurodivergenz mit Barrieren in deinem Studium konfrontiert?

Infrastrukturen sowie organisatorische Strukturen, Verfahren und Prozesse an der CU Hochschule Kärnten werden nach Möglichkeit so gestaltet, dass ein gleichberechtigter Zugang für alle Angehörigen der CU Hochschule Kärnten möglich ist. Wir sind bemüht, die besonderen Bedürfnisse unserer Angehörigen mit Behinderungen/chronischen oder psychischen Erkrankungen/Neurodivergenz zu berücksichtigen und entsprechende Maßnahmen umzusetzen, um bestmögliches Studieren und Arbeiten zu ermöglichen. Mit der Richtlinie RE-R15 „Barrierefrei Studieren“ (2019) haben wir einen strukturierten Prozess geschaffen, um mit Studierenden Adaptionen von Prüfungen, Lehrmaterialien/didaktischen Zugängen oder (baulichen/sonstigen) Barrieren vereinbaren zu können.

Wende dich bitte an die Beauftragte für Gleichbehandlung, an eine der unten angeführten Ansprechpersonen an deinem Campus oder direkt an deine Studiengangsleitung. Wir beraten und unterstützen dich gemäß deinem individuellen Bedarf und klären mit dir gemeinsam ab welche Maßnahmen bzw. Adaptionen für dein Studium notwendig sind.

Studienbeitragsbefreiung bei Behinderung

Du hast die Möglichkeit einer Befreiung bzw. Rückerstattung vom Studienbeitrag bei erhöhtem Aufwand (ab einer Behinderung von 50%). Du kannst in der Administration sowohl ein Antragsformular für die Befreiung als auch für eine etwaige Rückerstattung erhalten. Diese Anträge sind ausgefüllt in der Admin abzugeben (die Admin leitet sie weiter ans Studien-Info-Center, das für die Abwicklung zuständig ist) oder direkt beim SIC einzureichen. Dem Antrag anzufügen ist

  • ein Nachweis der Behinderung und
  • eine Begründung für den erhöhten Aufwand durch die Behinderung. 

Um Maßnahmen, Hilfestellungen und Vorkehrungen zum Nachteilsausgleich bestmöglich umsetzen zu können, bitten wir dich, dich frühzeitig mit uns in Verbindung zu setzen.

Die CU Hochschule Kärnten anerkennt alle Geschlechter, Geschlechtsidentitäten und sexuelle Orientierungen ihrer Mitarbeiter:innen & Studierenden. Wir verwenden eine geschlechtergerechte und inklusive Sprache (Richtlinie PV_R05  „Geschlechtersensible und diskriminierungsfreie Sprache“, 2020). Ist keine geschlechtsneutrale Formulierung möglich, empfehlen wir die Verwendung von Asterisk/Gendersternchen (z.B. Studierende*r) oder Unterstrich (z.B. Studierende_r) um nicht-binäre Geschlechtsidentitäten sichtbar zu machen.

An jedem Campus der CU Hochschule Kärnten befinden sich All Gender-Toiletten, die unabhängig vom Geschlecht von allen Studierenden und Mitarbeiter:innen benutzt werden können.

Trans*, Inter* und nicht-binäre Studierende haben die Möglichkeit, durch Wahl eines vom Personenstandsregister (Geburtsurkunde) abweichenden Vornamens und Geschlechts (Identitätsname & Identitätsgeschlecht) an der CU Hochschule Kärnten zu studieren (Richtlinie  RE-R17 „Verwendung eines Identitäts-/Wahlgeschlechts bzw. Identitäts-/Wahlnamens für Trans*, Inter* und nicht-binäre Personen (TIN-Personen)“, 2022). Du hast damit die Möglichkeit, bei Immatrikulation bzw. Inskription in der Studien-Administration unbürokratisch einen Wahl- bzw. Identitätsnamen und/oder ein Wahl- bzw. Identitätsgeschlecht anzugeben, das – nach Wunsch – in internen Studienangelegenheiten bzw. -dokumenten Verwendung findet.
Für Fragen und Anregungen wende dich bitte an die Beauftrage für Gleichbehandlung.

Die rechtlichen Grundlagen der Arbeit im Bereich Gleichbehandlung an der CU Hochschule Kärnten sind das Bundes-Verfassungsgesetz (Artikel 7), das Bundes-Gleichbehandlungsgesetz (§§ 4a, 8, 8a, 9, 13a, 16, 16a, 19), das Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz, das Behinderteneinstellungsgesetz (§§ 7b, 7d) und das Fachhochschulgesetz (u.a. §§ 4 Abs. 1, 2 Abs. 5, 13 Abs. 2).

Weitere wichtige Arbeitsgrundlagen sind die allgemeine Erklärung der Menschenrechte 1948 (AEMR), die UN-Frauenrechtskonvention 1979 (CEDAW) und die UN-Behindertenrechtskonvention 2006 (UN-BRK).

Broschüren

Ansprechpersonen am Campus

Campus Feldkirchen

FH-Prof.in Mag.a Dr.in Ruth Hechtl

Gesundheit & Soziales
+43 5 90500 4223
r.hechtl(at)cuas.at

Campus Villach

FH-Prof.in DI Dr.in Ulla Birnbacher, MSc

Studiengangleiterin Green Transition Engineering
u.birnbacher(at)cuas.at

Campus Villach

FH-Prof.in MMag.a Dr.in Kathrin Stainer-Hämmerle

Rektorin
+43 5 90500 2401
k.stainer-haemmerle(at)cuas.at

Campus Villach

FH-Prof.in Dr.in Eithne Knappitsch

Wirtschaft & Management
+43 5 90500 2414
e.knappitsch(at)cuas.at

 

Campus Spittal

FH-Prof.in Dipl.Ing. Sonja Elisabeth Hohengasser

Bauingenieurwesen & Architektur
+43 5 90500 5117
s.hohengasser(at)cuas.at

Campus Klagenfurt

Dipl.-Ing. Simon Grasser MBA

Engineering & IT
s.grasser(at)cuas.at
 

 

Campus Klagenfurt

Dr.in Mag.a Carla Küffner

+43 5 90500 3328
c.kueffner(at)cuas.at

Kontakt

Mag.a (FH) Christina Leitner-Intering 

(sie/ihr) Beauftragte für Gleichbehandlung
+43 5 90500 4213
c.leitner-intering(at)cuas.at

 

Termine

Die Beauftragte für Gleichbehandlung unterstützt dich gerne bei deinem Anliegen und beantwortet Fragen zu Gleichbehandlung, Diversität und Barrierefreiheit.

Termine werden nach Vereinbarung an allen Campussen der CU Hochschule Kärnten angeboten.