AMTSSIGNATUR
Gesicherte Veröffentlichung der Bildmarke gemäß § 19 Abs 3 E-GovG
Die Amtssignatur dient gemäß § 19 Abs 2 E-GovG der erleichterten Erkennbarkeit der Herkunft eines Dokuments von einer Behörde. Ein auf Papier ausgedrucktes elektronisches Dokument mit einer Amtssignatur hat gemäß § 20 E-GovG die Beweiskraft einer öffentlichen Urkunde.
Die von der CU Hochschule Kärnten im elektronischen Wege amtlich gefertigten Dokumente weisen die Amtssignatur entsprechend dem folgenden Beispiel auf.
Amtssignatur ab 1. September 2026
Bildmarke
Die CU Hochschule Kärnten verwendet bei auf elektronischem Wege amtlich signierten Dokumenten folgende Bildmarke:

Prüfung amtssignierter elektronischer Dokumente
Die Echtheit amtssignierter elektronischer Dokumente kann unter www.signaturpruefung.gv.at geprüft werden.
Verifizierung von Dokumenten (Ausdrucken) gemäß § 20 E-GovG
Unter Verifizierung eines im elektronischen Wege amtlich gefertigten Dokumentes (Ausdruck) im Sinne des § 20 E-GovG ist die Bestätigung zu verstehen, dass das vorgelegte Dokument tatsächlich von der CU Hochschule Kärnten stammt. Das zu prüfende Dokument muss dafür zur Gänze vorliegen (alle Seiten), wobei ein Scan oder eine Kopie ausreichen. Für das zu prüfende Dokument sind grundsätzlich verschiedene Übermittlungswege möglich:
- Per E-Mail mit Scan als Anlage an info(at)cuas.at
- Postalisch an FH Kärnten – gemeinnützige Gesellschaft mbH, Info Center, Europastraße 6a, 9524 Villach mit dem Vermerk „Signaturprüfung“
- Persönlich nach vorheriger Terminvereinbarung an info(at)cuas.at
Geprüft wird das gesamte Dokument, auch dahingehend, ob es inhaltlich verändert wurde.



